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BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72 |
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Papierfundstellen
- BVerwGE 46, 49
- NJW 1973, 339
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 13.03.1970 - I WDB 13.69
Auszug aus BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72
Der Beschwerdeführer, der sich mehrere Tage hintereinander immer gegen die gleichen Befehle aufgelehnt hat, beging dadurch jedes Mal ein neues Dienstvergehen (siehe Beschluß Bundesverwaltungsgericht 1. Wehrdienstsenat I WDB 13/69).Hierbei war die Erwägung maßgebend, daß der Senat einerseits im Vorlageverfahren nach § 18 Abs. 4 WBO nicht zur Entscheidung des konkreten, vor dem Truppendienstgericht anhängigen Rechtsstreits berufen ist, andererseits aber eine verbindliche Beantwortung der vorgelegten Rechtsfragen ohne Berücksichtigung tatsächlicher Umstände nicht möglich ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 8. Oktober 1968 - I WOB 10/68 - und Beschluß vom 13. März 1970 - I WDB 13/69).
Denn erst die positive Entscheidung über diesen Antrag gem. §§ 25 ff WPflG läßt das Grundrecht des Soldaten aus Art. 4 Abs. 3 GG auch nach außen wirksam werden (BVerwGE 14, 151, 152) [BVerwG 11.05.1962 - VII C 27/61]; solange eine solche Entscheidung nicht ergangen ist, bestehen seine Dienstpflichten - und damit auch die Gehorsamspflicht - in vollem Umfang weiter (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. März 1970 - I WDB 13/69 - mit weiteren Nachweisen).
Für den Fall der disziplinaren Ahndung dieses neuen Dienstvergehens hat der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen, daß der neuerlichen Bestrafung weder § 10 (früher § 8) Abs. 1 WDO noch das Verfassungsverbot der Doppelbestrafung entgegenstehen und zwar auch dann nicht, wenn sich der Soldat auf eine fortwirkende Gewissensentscheidung berufen hat, bislang aber noch nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68 - und Beschluß vom 13. März 1970 - I WDB 13/69).
- BVerwG, 12.03.1970 - I WD 13.69
Herabsetzung in den Dienstgrad eines Hauptgefreiten wegen eines Dienstvergehens - …
Auszug aus BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72
Hierzu ist die Bundeswehr zur Erfüllung ihres Auftrages und aus Gründen der Wehrgerechtigkeit gehalten (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. März 1970 - I WD 13/69). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72
Das Gesetz, das den Eingriff erlaubt, muß seinerseits im Lichte der Bedeutung des Grundrechts gesehen werden (BVerfGE 7, 198).
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72
Für das Grundrecht der persönlichen Freiheit folgt dies aus der besonderen Bedeutung, die gerade ihm als Basis der allgemeinen Rechtsstellung und Entfaltungsmöglichkeit des Bürgers zukommt und die das Grundgesetz dadurch anerkennt, daß es in Art. 2 Abs. 2 die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet (so BVerfGE 19, 342, 349) [BVerfG 15.12.1965 - 1 BvR 513/65]. - BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67
Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO
Auszug aus BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72
Die Rechtfertigung für diese Regelung ergibt sich daraus, daß es im Truppendienst mehr als in anderen Lebensbereichen einer schnellen und wirksamen Reaktion auf Verstöße gegen Zucht und Ordnung bedarf (vgl. BVerfGE 22, 311, 318) [BVerfG 07.11.1967 - 2 BvL 14/67]. - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 27.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72
Denn erst die positive Entscheidung über diesen Antrag gem. §§ 25 ff WPflG läßt das Grundrecht des Soldaten aus Art. 4 Abs. 3 GG auch nach außen wirksam werden (BVerwGE 14, 151, 152) [BVerwG 11.05.1962 - VII C 27/61]; solange eine solche Entscheidung nicht ergangen ist, bestehen seine Dienstpflichten - und damit auch die Gehorsamspflicht - in vollem Umfang weiter (vgl. BVerwG Beschluß vom 13. März 1970 - I WDB 13/69 - mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 03.12.1968 - I WDB 19.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.01.1973 - I WB 83.72
Für den Fall der disziplinaren Ahndung dieses neuen Dienstvergehens hat der erkennende Senat mehrfach ausgesprochen, daß der neuerlichen Bestrafung weder § 10 (früher § 8) Abs. 1 WDO noch das Verfassungsverbot der Doppelbestrafung entgegenstehen und zwar auch dann nicht, wenn sich der Soldat auf eine fortwirkende Gewissensentscheidung berufen hat, bislang aber noch nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden ist (vgl. BVerwG Beschluß vom 3. Dezember 1968 - I WDB 19/68 - und Beschluß vom 13. März 1970 - I WDB 13/69).
- BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05
Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft …
Ob diese Voraussetzung, die eine Ausprägung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstellt, vorliegt, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Beschluss vom 9. Januar 1973 - BVerwG 1 WB 83.72 - BVerwGE 46, 49 ).Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist nur gerechtfertigt, wenn sich der Soldat mit der Begehung eines Dienstvergehens als Störer der militärischen Disziplin erweist und der bereits eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Beeinträchtigung der Ordnung nur dadurch noch wirksam begegnet werden kann, dass er auf der Stelle in Gewahrsam genommen wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65 - BVerfGE 19, 342 ; BVerwG, Beschluss vom 9. Januar 1973 a.a.O.).
- BVerwG, 16.05.1974 - I WB 36.72
Rechtsmittel
Da das Bundesverwaltungsgericht, 1. Wehrdienstsenat am9.1.73 (I WB 83/72) die anderen Maßnahmen, die ich im o.g. Brief moniert hatte, für rechtswidrig erklärt hat, bin ich der Überzeugung, daß auch die im Punkt 1. genannten Maßnahmen rechtswidrig waren.In dem vom Antragsteller angesprochenen Wehrbeschwerdeverfahren I WB 83/72 hatte der Senat am 9. Januar 1973 auf einen Vorlagebeschluß der 1. Kammer des Truppendienstgerichts D wie folgt entschieden:.
Der vom Antragsteller für die Richtigkeit seiner Auffassung in Anspruch genommene Beschluß des Senatsvom 9. Januar 1973 - I WB 83/72 - bezog sich im übrigen ebenso wie der Beschluß des vorlegenden Truppendienstgerichts vom 12. Juli 1973 nur auf Fragen der vorläufigen Festnahme, nicht auf solche des Arrestvollzugs, und kam schon deshalb für das vorliegende Verfahren von vornherein nicht in Betracht.
- BVerwG, 02.12.1974 - VI CB 30.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Diese Verpflichtung besteht für ihn fort, solange nicht über seinen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gemäß §§ 25 ff. WPflG positiv entschieden worden ist (vgl. BVerwGE 46, 49 [52]).